Umbuchungen bei SWISS

 

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus offeriert SWISS verschiedene Spezialregeln für Umbuchungen und Annullationen. Diese Spezialregeln gelten auch für die gesamte Lufthansa Group (SWISS, Lufthansa, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Eurowings).

Wie bereits am 13. März von SWISS kommuniziert, können Kunden, die Tickets für stornierte und auch bestehende SWISS Flüge haben, dieses Ticket behalten, ohne sich zunächst auf ein neues Flugdatum festlegen zu müssen. Hierbei werden bestehende Buchungen zunächst gestrichen, Ticket und Ticketwert bleiben aber bestehen und können auf ein neues Abflugdatum bis einschliesslich 31. Dezember 2020 umgebucht werden. Kunden können auch auf eine andere Destination umbuchen.

Bisher wurden Kunden gebeten, ihre gewünschte Umbuchung bis zum 1. Juni mitzuteilen. Dieser Zeitraum wurde um zwölf Wochen bis zum 31. August 2020 erweitert. Mit der erweiterten Kulanzregelung kommen SWISS und die Lufthansa Group Airlines dem Wunsch vieler Kunden nach, aufgrund der aktuell aussergewöhnlichen Umstände ihre Reisepläne flexibler gestalten zu können.

SWISS bietet ihren Kunden auf die Umbuchung CHF/EUR/USD 50 Discount an. Umbuchungsgebühren entstehen natürlich weiterhin nicht, egal welcher Tarif gebucht wurde. Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem teurer sein, kann trotz des Discounts eine Aufzahlung erforderlich werden.

Diese Regelung gilt für Tickets, die bis einschliesslich 31. März 2020 gebucht wurden und ein bestätigtes Reisedatum bis einschliesslich 31. Dezember 2020 haben.

 
 
Georges Müller